Ja, einmal um das einmalige Ereignis für alle Teilnehmer, Besucher der Veranstaltung, und den Veranstalter festzuhalten, aber auch um die Regeln bzgl. Nachweisen seitens des Guinness-Weltrekordjurors zu erfüllen.
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Ja, einmal um das einmalige Ereignis für alle Teilnehmer, Besucher der Veranstaltung, und den Veranstalter festzuhalten, aber auch um die Regeln bzgl. Nachweisen seitens des Guinness-Weltrekordjurors zu erfüllen.
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